Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 2022

§1 Allgemeines

1.1 Die nach­fol­gen­den Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen und werden Inhalt des Vertrages. Sie gelten nicht, wenn unser Vertragspartner eine Privatperson ist und nicht beruf­lich oder gewerb­lich han­delt. Sie gelten auch für alle künf­ti­gen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal aus­drück­lich ver­ein­bart werden.

1.2 Abweichenden oder ergän­zen­den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wider­spre­chen wir hier­mit aus­drück­lich. Sie gelten auch dann nicht, wenn der Kunde sie seiner Bestellung oder sons­ti­gen Erklärung zugrun­de gelegt hat.

§2 Angebote und Aufträge

2.1 Unsere Angebote sind frei­blei­bend, sofern sie nicht in schrift­li­cher Form als ver­bind­lich bezeich­net sind. Ein wirk­sa­mer Vertrag kommt daher erst durch unsere Auftragsbestätigung oder die Auslieferung der Ware zustande.

2.2 Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu unse­ren unver­bind­li­chen Angeboten gehö­ren, blei­ben in unse­rem Eigentum und sind nur annä­hernd Maß gebend. Nur bei aus­drück­li­cher schrift­li­cher Bestätigung durch uns können sie ver­bind­li­cher Vertragsinhalt werden.

§3 Zweifelhafte Zahlungsfähigkeit

3.1 Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden begrün­den, können wir wei­te­re Lieferungen von einer Vorauszahlung der Ware durch den Kunden abhän­gig machen. Wir können dem Kunden für die Vorauszahlung der Ware eine ange­mes­se­ne Frist setzen und vom Vertrag zurück­tre­ten, wenn die Vorauszahlung nicht frist­ge­mäß bei uns ein­geht; der Kunde kann statt der Vorauszahlung Sicherheit durch Bankbürgschaft leis­ten. Haben wir die Ware bereits gelie­fert, so wird der Kaufpreis unge­ach­tet ver­ein­bar­ter Zahlungsfristen sofort ohne Abzug fällig.

3.2 Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden sind unter ande­rem dann begrün­det, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde oder er Zahlungen an uns oder Dritte nicht pünkt­lich leistet.

§4 Preise

4.1 Unsere Preise gelten „ab Lager“ sofern keine abwei­chen­de Vereinbarung mit dem Kunden getrof­fen wurde. Die Verpackungskosten sind nicht in dem Preis enthalten.

4.2 Die gesetz­li­che Mehrwertsteuer ist in unse­ren Preisen nicht ein­ge­schlos­sen und wird in der am Tag der Leistungserbringung gesetz­lich gel­ten­den Höhe in der Rechnung geson­dert ausgewiesen.

4.3 Liegen zwi­schen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag der Lieferung mehr als 4 Monate, ohne dass dies auf einer von uns zu ver­tre­ten­den Lieferverzögerung beruht, und hat sich in dieser Zeit unsere gül­ti­ge Preisliste geän­dert, so können wir anstel­le des ver­ein­bar­ten Kaufpreises den am Tag der Lieferung gül­ti­gen Listenpreis ver­lan­gen. Wir werden dem Kunden vor der Lieferung eine ent­spre­chend geän­der­te Auftragsbestätigung über­mit­teln. Der Kunde kann in diesem Fall hin­sicht­lich der Waren, für die der Preis erhöht worden ist, von seiner Bestellung zurück­tre­ten. Er muss den Rücktritt spä­tes­tens am 10. Werktag nach Erhalt der geän­der­ten Auftragsbestätigung schrift­lich erklären.

§5 Lieferzeit

5.1 Alle genann­ten Liefertermine sind unver­bind­lich und gelten als nur annä­hernd ver­ein­bart, soweit sie nicht von uns aus­drück­lich als ver­bind­lich bezeich­net worden sind. Bei unver­bind­li­chen Lieferterminen gilt eine Lieferung inner­halb 30 Tage nach der ange­ge­be­nen Lieferzeit auf jeden Fall noch als rechtzeitig.

5.2 Falls wir schuld­haft eine aus­drück­lich ver­ein­bar­te Frist nicht ein­hal­ten können oder aus sons­ti­gen Gründen in Verzug gera­ten, hat uns der Kunde eine ange­mes­se­ne Nachfrist zu gewäh­ren, die mit schrift­li­cher Fristsetzung durch den Kunden beginnt. Nach frucht­lo­sem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berech­tigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5.3 Wird uns die Leistung auf­grund höhe­rer Gewalt oder aus ande­ren außer­ge­wöhn­li­chen und unver­schul­de­ten Umständen ganz oder teil­wei­se vor­über­ge­hend unmög­lich oder erheb­lich erschwert, so ver­län­gert sich die ver­ein­bar­te Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine gesetz­li­che oder vom Kunden gesetz­te Frist für die Leistungserbringung, ins­be­son­de­re für Nachfristen bei Verzug.

5.4 Vor Ablauf der gemäß Absatz 3 ver­län­ger­ten Lieferzeit bzw. Leistungsfrist ist der Kunde weder zum Rücktritt noch zum Schadensersatz berech­tigt. Dauert das Leistungshindernis länger als 6 Wochen an, sind sowohl der Kunde als auch wir zum Rücktritt berech­tigt, soweit der Vertrag noch nicht durch­ge­führt ist. Ist der Kunde ver­trag­lich oder gesetz­lich (z. B. wegen Interessewegfall) ohne Nachfristsetzung zum Rücktritt berech­tigt, so bleibt dieses Recht unberührt.

5.5 Bei einem etwa­igen Lieferverzug, soweit er nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, sind Schadensersatzansprüche jeder Art ausgeschlossen.

§6 Versand

6.1 Der Versand erfolgt auf Rechnung des Kunden. Die Gefahr geht mit der Verladung der Ware auf ihn über, auch wenn fracht­freie Lieferung ver­ein­bart ist und/oder der Versand mit unse­ren eige­nen Fahrzeugen erfolgt. Wir sind nicht ver­pflich­tet, für eine Transportversicherung zu sorgen.

6.2 Sofern nicht aus­drück­lich schrift­lich etwas ande­res ver­ein­bart wurde, sind wir zu Teillieferungen in zumut­ba­rem Umfang berech­tigt, die ein­zeln berech­net werden.

§7 Zahlung

7.1 Unsere Rechnungen sind sofort ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.

7.2 Der Kunde kommt auch ohne eine Mahnung unse­rer­seits in Verzug, wenn er den Rechnungsbetrag nicht inner­halb von 5 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleich­wer­ti­gen Zahlungsaufstellung zahlt.

7.3 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, werden seine sämt­li­chen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns – auch solche, für die Wechsel gege­ben worden sind – sofort fällig. In diesem Fall sind wir berech­tigt, von dem betref­fen­den Zeitpunkt an Zinsen in gesetz­lich fest­ge­leg­ter Höhe zu ver­lan­gen. Der Nachweis eines höhe­ren Schadens durch die hbo Systemhaus GmbH bleibt vorbehalten.

7.4 Wechsel werden nur nach vor­he­ri­ger Vereinbarung und bei Diskont-Fähigkeit ohne Gewährung eines Skontos erfül­lungs­hal­ber ange­nom­men. Auch Zahlungen im Scheck-/Wechselverfahren werden nur erfül­lungs­hal­ber ange­nom­men. Der Kaufpreisanspruch erlischt erst nach voll­stän­di­ger Einlösung der Wechsel. Wechsel- und Diskontspesen werden geson­dert berech­net und sind ohne Abzug sofort zu zahlen.
7.5 Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche gel­tend gemacht werden, nur berech­tigt, wenn die Gegenansprüche rechts­kräf­tig fest­ge­stellt, von der hbo Systemhaus GmbH aner­kannt wurden oder unstrei­tig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem­sel­ben Kaufvertrag beruht.

§8 Gewährleistung/Haftung

8.1 Der Kunde hat die emp­fan­ge­ne Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offen­sicht­li­che Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu unter­su­chen. Offensichtliche Mängel sind von dem Kunden inner­halb von 1 Woche ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes schrift­lich uns gegen­über zu rügen.
8.2 Wir sind nicht zur Gewährleistung ver­pflich­tet, wenn der Kunde einen offen­sicht­li­chen Mangel nicht recht­zei­tig schrift­lich gerügt hat. Soweit ein von uns zu ver­tre­ten­der Mangel an der Ware vor­liegt und von dem Kunden recht­zei­tig schrift­lich gerügt wurde, sind wir – unter Ausschluss der Rechte des Kunden von dem Vertrag zurück­zu­tre­ten oder den Kaufpreis her­ab­zu­set­zen – zur Nacherfüllung ver­pflich­tet, es sei denn, dass wir auf­grund der gesetz­li­chen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berech­tigt sind. Der Kunde hat uns für jeden ein­zel­nen Mangel eine ange­mes­se­ne Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
8.3 Die Nacherfüllung kann nach der Wahl der hbo Systemhaus GmbH durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen Ware erfol­gen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden aus­ge­schlos­sen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zwei­ten ver­geb­li­chen Versuch als fehl­ge­schla­gen. Ist die Nacherfüllung fehl­ge­schla­gen oder hat die hbo Systemhaus GmbH die Nacherfüllung ins­ge­samt ver­wei­gert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) ver­lan­gen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
8.4 Schadensersatzansprüche zu den nach­fol­gen­den Bedingungen wegen des Mangels kann der Kunde erst gel­tend machen, wenn die Nacherfüllung fehl­ge­schla­gen ist oder die Nacherfüllung von uns ver­wei­gert wird. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von wei­ter­ge­hen­den Schadensersatzansprüchen zu den nach­fol­gen­den Bedingungen bleibt davon unberührt.
8.5 Für vor­sätz­li­che oder grob fahr­läs­si­ge Pflichtverletzungen sowie für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir unein­ge­schränkt nach den gesetz­li­chen Vorschriften. Im Übrigen haften wir nur, wenn die ver­letz­te Vertragspflicht für das Erreichen des Vertragszwecks erkenn­bar von wesent­li­cher Bedeutung ist, und nur begrenzt bis zur Höhe des typi­scher­wei­se vor­her­seh­ba­ren Schadens.
8.6 Die Haftungsbeschränkung nach Absatz 5 gilt ent­spre­chend für andere als ver­trag­li­che Schadensersatzansprüche, ins­be­son­de­re Ansprüche aus uner­laub­ter Handlung, mit Ausnahme der Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Sie gilt ferner auch zuguns­ten unse­rer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8.7 Soweit wir bezüg­lich der Ware oder Teile der­sel­ben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abge­ge­ben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garan­tier­ten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beru­hen, aber nicht unmit­tel­bar an der Ware ein­tre­ten, haften wir aller­dings nur dann, wenn das Risiko eines sol­chen Schadens ersicht­lich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
8.8 Wir haften auch für Schäden, die durch ein­fa­che Fahrlässigkeit ver­ur­sacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung sol­cher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von beson­de­rer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typi­scher Weise mit dem Vertrag ver­bun­den und vor­her­seh­bar sind. Bei ein­fa­chen fahr­läs­si­gen Verletzungen nicht ver­trags­we­sent­li­cher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in §7 ent­hal­te­nen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetz­li­chen Vertreter, lei­ten­den Angestellten und sons­ti­gen Erfüllungsgehilfen der hbo Systemhaus GmbH betrof­fen ist.
8.9 Eine wei­ter­ge­hen­de Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des gel­tend gemach­ten Anspruchs aus­ge­schlos­sen. Soweit die Haftung der hbo Systemhaus GmbH aus­ge­schlos­sen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die per­sön­li­che Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§9 Eigentumsvorbehalt

9.1 Wir behal­ten uns das Eigentum an der Ware vor (Vorbehaltsware), bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag. Die gelie­fer­ten Waren gehen erst dann in das Eigentum des Kunden über, wenn dieser seine gesam­ten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung ein­schließ­lich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln erfüllt hat. Im Fall des Scheck-Wechsel-Verfahrens erlischt der Eigentumsvorbehalt in all seinen hier auf­ge­führ­ten Formen nicht schon mit der Scheckzahlung, son­dern erst mit der Einlösung des Wechsels.
9.2 Der Kunde hat uns von allen Zugriffen Dritter, ins­be­son­de­re von Zwangsvollstreckungsmaß-nahmen sowie sons­ti­gen Beeinträchtigungen seines Eigentums unver­züg­lich schrift­lich zu unter­rich­ten. Der Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu erset­zen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erfor­der­li­che Maßnahmen zum Schutz gegen Zugriffe Dritter entstehen.
9.3 Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung unse­rer­seits nicht nach, so können wir die Herausgabe der noch in seinem Eigentum ste­hen­den Vorbehaltsware ohne vor­he­ri­ge Fristsetzung ver­lan­gen. Die dabei anfal­len­den Transportkosten trägt der Kunde. In der Pfändung der Vorbehaltssache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rückbehalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird mit unse­ren offe­nen Forderungen aufgerechnet.

§10 Erfüllungsort

Der Erfüllungsort für Zahlungen ist Bebra, für unsere Warenlieferungen der Versandort.

§11 Gerichtsstand und anzu­wen­den­des Recht

11.1 Für das Vertragsverhältnis zwi­schen dem Kunden und uns gilt aus­schließ­lich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Kunde seinen Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland hat. Die Anwendung des ein­heit­li­chen Gesetzes über den inter­na­tio­na­len Kauf beweg­li­cher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von inter­na­tio­na­len Kaufverträgen über beweg­li­che Sachen ist ausgeschlossen.
11.2 Der Kunde ist nicht berech­tigt, Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne Einwilligung der hbo Systemhaus GmbH abzutreten.
11.3 Ist der Kunde Kaufmann, juris­ti­sche Person des öffent­li­chen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für beide Teile – auch für Wechsel- und Scheckklagen – Bebra. Wir sind jedoch auch berech­tigt, den Kunden an seinem all­ge­mei­nen Gerichtsstand zu verklagen.